Bemerkung
Untenstehend können Sie Einzahlungsscheine für die Begleichung einer Steuerforderung bis zu deren Fälligkeit bestellen. Sofern Sie E-Banking machen, genügt ein Einzahlungsschein (der Betrag kann individuell angepasst werden). Falls Sie die Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen können, ist der Abteilung Finanzen ein Stundungsgesuch einzureichen.