Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot
Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr". Per 28. Juli 2026 um 12:00 Uhr gilt ein absolutes Feuerverbot sowie Feuerwerksverbot im Kanton Aargau.
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Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 207 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot |
| 20260727_Merkblatt_Stufe 5 (PDF, 698 kB) | Download | 1 | 20260727_Merkblatt_Stufe 5 |