Die Gemeindekanzlei ist das Vollzugsorgan des Gemeinderates und vielfach Anlaufstelle für Fragen verschiedenster Art in einer breiten Palette von Sachbereichen wie beispielsweise Durchführung von Abstimmungen und Wahlen, Bearbeitung Baugesuche, Kehrichtabfuhr, Soziales, Erb- und Güterrecht, Bestattungswesen, Werkpläne, Liegenschaftsverzeichnis usw. Das Ausstellen von Bescheinigungen oder Leumunds- und Wahlfähigkeitszeugnissen fallen ebenfalls in den Bereich der Gemeindekanzlei.
Das Bestattungsamt ist für die Anmeldung bei Todesfällen für Sie da.
Der Inventurbeamte ist Anlaufstation bei der Aufnahme von Vermögenswerten bei Todesfällen zur Feststellung der Erbsteuerpflicht.