Zahlungserleichterung Kantons- und Gemeindesteuern

Kann die Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlt werden, ist das Stundungsgesuch vollständig auszufüllen und mit den entsprechenden Beilagen (Lohnabrechnungen, Kopie Mietvertrag, Krankenkassenprämien, Kreditvertrag, Aufstellung über allfällige Schulden mit Betrag sowie Dauer der Rückzahlung, etc.) bei der Abteilung Finanzen einzureichen. Ebenfalls bitten wir Sie eine Telefonnummer anzugeben, wo Sie tagsüber erreichbar sind.

Wenn die prov. Steuerrechnung des laufenden Jahres bis spätestens 31. Dezember bezahlt werden kann, wird kein Stundungsgesuch benötigt. Wir bitten Sie jedoch, uns dies frühzeitig per E-Mail (finanzen@safenwil.ch) oder telefonisch (062 789 33 20) mitzuteilen, da sonst eine Mahngebühr erhoben wird.

Trotz der Ratenzahlungen ist nach den bisherigen Zahlungsfristen ein Verzugszins zu entrichten. Der Verzugszins wird nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuern in Rechnung gestellt.

Auf unvollständig ausgefüllte Gesuche wird nicht eingetreten.

Falls Sie Fragen zum Stundungsgesuch haben oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, zögern Sie nicht, uns anzurufen.

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