Abstimmungsdaten 2024


  • 3. März 2024
  • 9. Juni 2024
  • 20. Oktober 2024
  • 24. November 2024

 

Urnenstandort Foyer des Gemeindehauses
Mehrzweckhalle (nur bei Gemeindeversammlungen)
Urnen Öffnungszeiten Sonntag, 08.30 - 09.30 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch. Auf dieser Seite finden Sie auch Unterlinks zu den Detailzahlen.
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, darf an der Abstimmung teilnehmen. Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen.

Wenn Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindekanzlei verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises bei der Stimmregisterführerin persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  • Sie kann durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.
  • Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens bis zum Ende der gemäss § 18 Abs. 1 VGPR festgelegten Urnenöffnungszeit am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
  • Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.

Wer brieflich stimmen will
  • setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
  • muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben;
  • legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert;
  • klebt das Antwortkuvert zu und stellt es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.
  • Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln 4 Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft.
  • Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
Kontakt gemeindekanzlei@safenwil.ch