Allgemeinverfügung betreffend Aufhebung des bedingten Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit
Die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales betreffend bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie betreffend Aufhebung des absoluten Feuerverbots vom 27. August 2026 wird mit Geltung ab 16. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung betreffend Aufhebung des bedingten Feuerverbots im Wald und in Wal-desnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit (PDF, 815 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung betreffend Aufhebung des bedingten Feuerverbots im Wald und in Wal-desnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit |
| Aufhebung bedingtes Feuerverbot, Merkblatt_Stufe 3 (PDF, 511 kB) | Download | 1 | Aufhebung bedingtes Feuerverbot, Merkblatt_Stufe 3 |