Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029, Urnengang vom 28. September 2025
1. Gemeinderat (5 Mitglieder)
2. Gemeindeammann
3. Vizeammann
4. Finanzkommission (5 Mitglieder)
5. Steuerkommission (3 Mitglieder) und Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied)
6. Wahlbüro (4 Mitglieder)
Anmeldeverfahren / Allgemeines
Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns sowie der Finanzkommission, der Steuerkommission und des Wahlbüros für die Amtsperiode 2026/2029 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Safenwil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 15.08.2025, 12.00 Uhr) einzureichen.
Die erforderlichen Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden, Telefon 062 789 33 10 oder unter www.safenwil.ch heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Gemäss § 30b GPR ist für Gemeinderatswahlen im 1. Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen.
Wahl des Gemeinderates (5 Mitglieder)
Die Mitglieder des Gemeinderates werden am 28. September 2025 an der Urne gewählt. Gleichzeitig wird der Gemeindeammann und der Vizeammann gewählt. Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Wahl der Mitglieder der Finanzkommission (5), Steuerkommission (3), Steuerkommission-Ersatz (1), Wahlbüro (4)
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a Abs. 3 GPR).
Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.
Demissionen
Mitglieder von Kommissionen, die durch den Gemeinderat gewählt werden, sind gebeten, allfällige Demissionen bis am 31. August 2025 dem Gemeinderat Safenwil mitzuteilen.
Safenwil, 28. Mai 2025
Das Wahlbüro
Zugehörige Objekte
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Anmeldeformular 1. Wahlgang (PDF, 51.29 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular 1. Wahlgang |