Abteilung Steuern
Die Abteilung Steuern ist zuständig für:
- Prüfung der Steuererklärungen mit Einforderung von Beweismitteln
- Eröffnen der Veranlagungsverfügung und Einspracheentscheide
- Vorbereitung der Veranlagung inkl. Protokollführung für die Steuerkommission
- Führen des Steuerregisters und die notwendigen Kontrollen
- Grundstückschätzungswesen / Grundstückgewinnsteuerveranlagungen
Geht es um das Bezahlen der Steuern? Dann wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen!
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Name |
---|