Die Hundekontrollmarken 2010 können ab sofort während der ordentlichen Bürozeiten auf der Finanzverwaltung bezogen werden. Hunde müssen mit einem Microchip gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS registriert sein. Der Registrierungsnachweis ist beim Bezug der Kontrollmarke vorzuweisen.
Die Gebühr beträgt CHF 100.00 pro Hund und ist bis spätestens Ende Mai bar zu bezahlen.
Hundehalter, welche ihren Hund nicht innert dieser Frist einlösen, werden gebüsst.
Hundebesitzer, welche gegenüber des letzten Jahres keinen Hund mehr halten, werden gebeten, dies der Finanzverwaltung zu melden. Sie vermeiden damit ungerechtfertigte Mahnungen. Besten Dank.
Details zur Hundekontrolle
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