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Das neue Hundegesetz – Infos für Hundehalter
Das neue Hundegesetz ist per 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Es schafft die Rahmenbedingungen für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden und hat zum Ziel, das Zusammenleben von Mensch und Hund sowie den gegenseitigen Respekt von Nicht-Hundehaltenden und Hundehaltenden zu fördern.
Hundehalter, welche bereits im Vorjahr einen Hund bei der Gemeinde Safenwil eingelöst haben, erhalten im Mai eine Rechnung für die Hundetaxe.
Wer noch keine Kopie des Heimtierausweises und, wo nötig, eine Kopie des Sachkundenachweises bei der Finanzverwaltung abgegeben hat, wird gebeten, dies noch zu tun. Sie können die Originalunterlagen auch vorbeibringen (Schalter Finanzverwaltung). Wir erstellen dann gerne die entsprechenden Kopien.
Es wird durch die Gemeinde überprüft, ob sämtliche Hunde bei der ANIS registriert sind und die aktuellen Einträge stimmen. Die Hundehalter sind für die korrekten Eintragungen bei der ANIS-Datenbank verantwortlich. Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) sind der Wohngemeinde und der ANIS innert 10 Tagen zu melden.
Detailinformationen und Gesetzestexte
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