Der Friedensrichter ist die Ansprechsperson in allen Zivilstreitigkeiten und versucht, den Fall vermittelnd zu erledigen. Wenn dies nicht möglich ist und der im Gesetz vorgesehene Streitwert seine Zuständigkeit nicht übersteigt, hat er zu urteilen. Mit Ausnahme der durch das Gesetz bestimmten Fälle kann keine Zivilstreitsache, die nicht zuerst vom Friedensrichteramt verhandelt wurde und mit einer Klagebewilligung begleitet ist, von den Gerichten an die Hand genommen werden.

Ausgenommen folgende Fälle:

  • Eherecht (Trennungs- und Scheidungsmediation)
  • Mietrecht (kantonale Schlichtungsstelle)
  • Arbeitsrecht (kantonale Schlichtungsstelle)

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau.

Die Gemeinde Safenwil ist dem Friedensrichterkreis XVI angeschlossen.

Zentrale Kontaktstelle:
Friedensrichteramt Kreis XVI
Postfach 135
4800 Zofingen