FriedensrichterDie Friedensrichter vermitteln als Schlichtungsbehörden in den meisten zivilrechtlichen Verfahren zwischen den Parteien. Auf den 1. April 2013 wurden die Friedensrichterkreise neu strukturiert. Die bisher fünfzig Kreise wurden auf siebzehn Kreise reduziert. Entnehmen Sie die Zuständigkeiten den nachfolgenden Link: https://www.ag.ch/de/gerichte/schlichtungsbehoerden/friedensrichter/friedensrichter_1.jsp Alle Friedensrichterkreise verfügen je über eine zentrale Postfachadresse (Auflistung gemäss Stand vom 26. März 2013). Die aktualisierten Postfachadressen sowie die Namen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind dem Internetauftritt der Gerichte und dem Online-Staatskalender zu entnehmen.
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