Für jede in der Gemeinde Safenwil gestorbene und wohnhaft gewesene Person erstellt die Gemeindekanzlei ein Steuerinventar. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, kann auch ein Öffentliches Inventar oder ein Sicherungsinventar als Erbschaftsinventar erforderlich sein.

Zugehörige Objekte