Die Erbbescheinigung ist häufig unabdingbar, um über die Hinterlassenschaft einer verstorbenen Person verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum geht. Die Erbbescheinigung gibt Auskunft über den Kreis der Erbberechtigten, um sich gegenüber Behörden und Dritten ausweisen zu können.

Merkblatt zur Bestellung einer Erbbescheinigung  [PDF, 77.0 KB]

Das Bestellformular ist dem Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person einzureichen. Für die Gemeinde Safenwil ist dies das

Bezirksgericht Zofingen
Untere Grabenstrasse 30
4800 Zofingen

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