Familienergänzende Kinderbetreuung
Zuständige Abteilung: Gemeindekanzlei Die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 hat das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung genehmigt. Das Reglement ist nach Ablauf der Referendumsfrist in Rechtskraft erwachsen und tritt ab 1. August 2018 in Kraft. Das Reglement findet Anwendung bei Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Safenwil, welche ihre Kinder bei privaten und öffentlichen Institutionen zwecks Erwerbstätigkeit fremdbetreuen lassen. Dazu gehören Tagesstätten für Vorschulkinder, Tagesstätten für Schulkinder und weitere vergleichbare Angebote. Der Standort der Kinderbetreuungsinstitutionen ist in der Schweiz frei wählbar. Nicht eingeschlossen in den Anwendungsbereich sind Spielgruppen, Betreuungsangebote der Schule wie Mittagstisch und Betreuungsstunden etc. aufgrund der fehlenden Kompatibilität mit der Erwerbstätigkeit. Entsprechende Beitragsgesuche können bei der Gemeindekanzlei Safenwil eingereicht werden.
Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 244.0 kB).
Publikationen
|