Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 15 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Die Einwohnerdienste sind für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • CHF 20.00
  • Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert

Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden.

Preis

20.00

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