Einbürgerung im Kanton Aargau
Ordentliche Einbürgerung
Folgende Wohnsitz-Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigenn:
- Niederlassungsbewilligung C
- 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in Safenwil (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
Die Gesuchsformulare und Beilagen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch beim Departement Volkswirtschaft und Inneres oder bei der Gemeindekanzlei.
Erleichterte Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen:
Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin und folgender Punkte:
- 5 Jahre total in der Schweiz wohnhaft
- seit 3 Jahren verheiratet
- seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
Die Gesuchsformulare und Beilagen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Departement Volkswirtschaft und Inneres oder Staatssekretariat für Migration SEM
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 789 33 10 | gemeindekanzlei@safenwil.ch |